Mehrere Formen von Baugemeinschaften lassen sich unterscheiden. Kleingenossenschaften sind komplett eigenständig und verwalten sich selbst, entsprechend müssen sie auch allein die finanziellen Mittel aufbringen, auch wenn sie dazu Fördermittel und Fremdkapital in Anspruch nehmen können. Es ist auch möglich, in Kooperation mit Traditionsbaugenossenschaften zu bauen. Natürlich kann man hier nicht so viel Einfluss nehmen, wie dies bei der Kleingenossenschaft der Fall ist. Diese Option ist jedoch meist erschwinglicher. Die individuellen Mitglieder der Baugruppe werden dann Genoss:innen der Baugenossenschaft. Die Baugruppe als Ganzes firmiert als Verein, dessen Aufgaben in einem Kooperationsvertrag mit der Dachgesellschaft geregelt werden. Eine Art Melange der beiden Formen ist das Mietshäusersyndikat. Hierbei gründet die Baugemeinschaft eine GmbH, die das Haus baut, verwaltet und der das Haus gehört. Das Mietshäusersyndikat wird Teilhaber der GmbH und kann einem Verkauf des Hauses widersprechen. Dadurch wird der Wohnraum langfristig dem Kapitalmarkt und der Spekulation entzogen, weshalb diese Form auch besonders gefördert wird. Zuletzt gibt es noch die Wohnungseigentümergesellschaft. Da diese dem Kapitalmarkt nicht langfristig Wohnraum entzieht, wird diese auch als Baugemeinschaft nicht besonders gefördert. Für die betroffenen Baufelder in Wilhelmsburg sind sie außerdem mengenmäßig begrenzt, sodass diese Form für die von uns angestrebte Baugemeinschaft am wenigsten infrage kommt. Bei dieser Form ist jedes Mitglied Eigentümer der eigenen Wohnung, sowie eines Teils des Gemeinschaftseigentums. Langfristig kann der Eigentümer die Wohnung dann verkaufen und an der Preissteigerung von Wohnraum profitieren.